Haftung / Versicherung

Versicherungsschutz

Immatrikulierte, ordentlich Studierende der Hochschule sind grundsätzlich bei allen von der Hochschule organisierten und in deren Verantwortungsbereich liegenden Sportangeboten gegen Unfälle gesetzlich unfallversichert.

Bei individuellem, aus rein eigenwirtschaftlichen Gründen ohne Bezug zur Hochschule stehenden Sporttreiben, Leistungssport in Vereinen, Wettkämpfen im Bereich des Spitzen- und Leistungssports sowie überwiegend der privaten Freizeitgestaltung dienenden Angeboten (z.B. Auslandsreisen, Wochenendfreizeiten) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach dem SGB VII über den gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Hochschule (Unfallkasse Sachsen - UKS).

Bei Beschäftigten kann ein Sportunfall die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls nach dem SGB VII erfüllen, wenn alle Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen des "Betriebssportes" gegeben sind, insbesondere:
Ausgleichszweck (kein Wettkampf), regelmäßige sportliche Betätigung, angemessene Übungsdauer, Übungszeit im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit, unternehmensbezogene Organisation.

Gäste (Hochschulfremde) der Hochschulsportzentren sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Zu beachten ist, dass nach dem SGB VII ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen ist und die versicherten Teilnehmer Ersatzansprüche wegen Körperschäden untereinander oder gegen den Träger des Hochschulsports nicht geltend machen können, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.

Allen Teilnehmern am Hochschulsport wird der Abschluss einer Haftpflichtver-sicherung empfohlen.

Diebstahl

Für Diebstahl und Beschädigung an Privateigentum ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Teilnehmer werden gebeten, keine Wertsachen in den Umkleideräumen zu deponieren. Wir empfehlen, diese mit in die Sportstätte zu nehmen.

Unfälle

Alle Sportunfälle sind unmittelbar dem*der Sportlehrer*in bzw. dem*der Übungsleiter*in zu melden.

Alle meldepflichtigen Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen im Dezernat Facility Management/ Herr Dalke angezeigt werden.

Schäden

Während der Übungsstunde entstandene Schäden sind sofort beim Hochschulsport bzw. dem Sportstättenpersonal zu melden.

Für Schäden durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Sportstätteneinrichtung und der Geräte haftet der Verursacher.