Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Hochschulsport
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen am Hochschulsport
1.1. Zugangsvoraussetzungen
Das Sportangebot ist offen für alle Studentinnen und Studenten sowie Bediensteten der Hochschule Mittweida. Bei vorhandener Kapazität besteht die Möglichkeit der Teilnahme auch für Studenten anderer Einrichtungen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
1.2. Sportstättenordnung
Für die Nutzer des Hochschulsportangebotes gelten die Sportstättenordnungen der jeweils genutzten Sportstätten uneingeschränkt. Mit der Onlineanmeldung erkennt der Nutzer diese an. Die Sportstättenordnungen befinden sich als Aushang in den jeweiligen Sportstätten sowie für hochschuleigene Sportstätten zusätzlich im Zentralen Informationsportal (ZIP). Für das Fitnesstraining gilt darüber hinaus die Nutzerordnung des Gesundheits- und Fitnessbereiches.
1.3. Nutzung
Eine Nutzung der Sportstätten kann nur nach erfolgreicher Onlineanmeldung, zu den festgelegten Übungszeiten sowie in Anwesenheit eines verantwortlichen Sportlehrers bzw. Übungsleiters erfolgen.
1.4. Weisungsrecht
Den Anweisungen der Sportlehrkräfte/Übungsleiter*innen sowie des Sportstättenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen die in der Belehrung festgelegten Bestimmungen können zum Ausschluss von der Teilnahme am Hochschulsport führen.
1.5. Kapazität der Sportkurse und Mindestteilnehmerzahl
Die Kapazität der einzelnen Sportgruppen ist unterschiedlich begrenzt. Sportangebote, für die sich weniger als zehn Interessenten einschreiben, können ersatzlos gestrichen werden.
1.6. Unentschuldigtes Fehlen
Bei 3maligen aufeinanderfolgenden, unbegründetem Fehlen wird ein erworbener Platz an eventuell noch „Wartende“ weiter vergeben.
2. Anmeldung und Zahlung
2.1. Anmeldung
Die Anmeldung für alle Sportangebote des Hochschulsports (ausgenommen externe Angebote, externe Kurse und Sonderveranstaltungen) kann nur innerhalb des ausgewiesenen Anmeldezeitraums und nur online erfolgen und ist erst nach der Entrichtung des Kostenbeitrages wirksam. Ohne diese Legitimation ist eine Teilnahme am Hochschulsport ausgeschlossen.
2.2. Einführungskurse
2.2.1. Fitnesstraining Vor erstmaliger Nutzung des Gesundheits- und Fitnessbereiches ist die Teilnahme eines einmaligen Einführungskurses Pflicht. Der Einführungskurs ist nach erfolgreicher Anmeldung online zu buchen und ist auch für Folgesemester gültig.
2.2.2. Kanusport Vor erstmaliger Teilnahme am Kanusport ist der Besuch einer Infoveranstaltung/Belehrung sowie eines Sicherheitstrainings Pflicht. Das Sicherheitstraining ist nach erfolgreicher Anmeldung online zu buchen und ist auch für Folgesemester gültig.
2.3. Buchung
Pro Teilnehmer und Kurs besteht Anspruch auf einen Platz. Mehrfachbuchungen sowie die Übertragung von gebuchten Plätzen an andere Teilnehmer sind nicht möglich.
2.4. Warteliste
Bei ausgebuchtem Kurs besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste zu setzen. Wenn ein Platz frei wird, werden alle Interessenten auf der Warteliste automatisch per Mail benachrichtigt. Wer zuerst bucht bekommt den Platz.
3. Kosten, Rücktritt und Stornierung
Für alle Angebote wird ein Kostenbeitrag pro Semester und Angebot erhoben. Die Höhe wird durch die Gebührenordnung der Hochschule Mittweida geregelt. Eine Stornierung und eine Rückerstattung des Kostenbeitrages sind nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes oder bei Stornierung des Kurses, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl (unter 10 Teilnehmer), möglich.
4. Versicherungsschutz
4.1. Studierende der Hochschule Mittweida
Studierende der Hochschule Mittweida sind bei allen vom Hochschulsport organisierten und von Übungsleitern betreuten Veranstaltungen gegen Unfälle versichert. Bei individuellem Sporttreiben außerhalb des organisierten Übungs- und Wettkampfbetriebes (z.B. Nutzung Beachanlage) besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger der Hochschule.
4.2. Professoren und Mitarbeiter
Professoren und Mitarbeiter sind in der Regel nach SGB VII bei Sportunfällen (Betriebssport) unfallversichert. Zu beachten ist, dass nach dem SGB VII ein Anspruch auf Ersatz von Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen ist und die Teilnehmer Ersatzansprüche wegen Körperschäden untereinander oder gegen den Träger des Hochschulsports nicht geltend machen können, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.
4.3. Sonstige Teilnehmer
Sonstige Teilnehmer am Hochschulsport sind seitens der Hochschule nicht gegen Sportunfälle versichert. Sie können keine Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat Sachsen, die Hochschule Mittweida, deren Angehörige, Sportlehrer*innen oder Übungsleiter*innen geltend machen.
5. Haftung
5.1. Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Privateigentum in den Sportstätten wird keine Haftung übernommen. Den Teilnehmern wird empfohlen, keine Wertsachen in die Sportstätten mitzubringen. Im Gesundheits- und Fitnessbereich stehen in begrenztem Umfang Schließfächer für Wertsachen zur Verfügung.
5.2. Schäden
Für Schäden durch die nicht ordnungsgemäße Nutzung von Sportstätten, Sportstätteneinrichtungen sowie Inventar haftet der Verursacher. Für Sach- und Personenschäden, die sich die Teilnehmer gegenseitig zufügen, haftet der Verursacher direkt gegenüber dem Geschädigten. Allen Teilnehmern am Hochschulsport wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
6. Unfall-/Schadensmeldung
Alle Sportunfälle sind dem Sportlehrer*in bzw. dem Übungsleiter*in unmittelbar zu melden. Meldepflichtige Unfälle müssen zusätzlich innerhalb von drei Tagen bei Frau Güldner (gueldne1@hs-mittweida.de) angezeigt werden. (Als meldepflichtig gelten Unfälle mit ärztlicher Inanspruchnahme, Krankschreibung von mehr als drei Tagen oder Besuch eines D-Arztes.)
Studierende der Hochschule füllen hierzu das Formblatt "Unfallanzeige für Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studierende" aus. Beschäftigte nutzen die "Unfallanzeige für Beschäftigte". Weitere Informationen zur Unfallmeldung befinden sich im ZIP unter AGUM/Notfallorganisation/Betriebliche Unfallmeldung.
Während der Übungsstunde entstandene Sachschäden sind sofort beim Hochschulsport bzw. dem Sportstättenpersonal zu melden.
7. Allgemeine Hinweise
Jeder Teilnehmer am Hochschulsport wird darauf hingewiesen:
- die Hochschulsporthalle nur mit hellen abriebfesten Sportschuhen zu nutzen
- dass die selbstständige Entnahme von Sportgeräten und Materialien durch die Nutzer nicht gestattet ist
- sich intensiv zu erwärmen und sportartgerechte Kleidung zu tragen
- unbedingt die Spiel- bzw. Wettkampfregeln einzuhalten
- Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen
8. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz. Mit der Teilnahme am Hochschulsport wird die Einwilligung mit einer entsprechenden Datenverarbeitung zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Hochschulsports erklärt. Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmenden Ihr Einverständnis, dass Foto-, Video-, oder Filmaufnahmen während des Sportbetriebes oder Veranstaltungen auf oder in denen Sie eventuell abgebildet sind für Berichterstattungen oder eigene Zwecke in unterschiedlichen Medien auch online verwendet werden dürfen. Bei der Veröffentlichung werden die rechtlichen Bestimmungen des KunstUrhG beachtet. Aus der Veröffentlichung kann der Teilnehmer keine Rechte (z.Bsp. Entgelt) ableiten. Alle Nutzungsrechte gehen auf die Hochschule Mittweida über. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall ist eine Teilnahme am Hochschulsport nicht mehr möglich. Die Datenschutzrechtlichen Informationen sind unter https://www.hs-mittweida.de/newsampservice/datenschutz zu finden.